Flüchtlinge sollen in Nordrhein-Westfalen nun eine Gesundheitskarte erhalten. Dafür haben heute die Krankenkassen und das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet. „Damit können Flüchtlinge endlich ohne den Krankenschein von der zuständigen Behörde einen Arzt aufsuchen“, erklärt Landtagsabgeordneter Rainer Schmeltzer. „Bisher gibt es die Gesundheitskarte nur in Hamburg und Bremen. Nordrhein-Westfalen nimmt mit der Einführung nun als erstes Flächenbundesland eine Vorreiterrolle unter den Ländern ein. Flüchtlinge sind oftmals bei der medizinischen Versorgung zunächst auf eine behördliche Beurteilung angewiesen. Das jeweils zuständige Amt in den Städten muss ihnen für jeden Arztbesuch einen Schein ausstellen. Das kann im schlimmsten Fall die notwendige Behandlung verzögern. Mit der neuen Gesundheitskarte erleichtern wir den Menschen in NRW den Arztbesuch. Sie haben dann freie Arztwahl ohne den Umweg über die Verwaltung. Außerdem senkt das Land mit der Vereinbarung den großen bürokratischen Aufwand der Kommunen. Das bedeutet eine echte Entlastung für die kommunalen Ämter.“ weiterlesen ...
Aktuelles
Austausch in beide Richtungen – Engagement für das Stipendienprogramm des Bundestages
Noch bis zum 11. September können sich Schülerinnen und Schüler aus meinem Wahlkreis um ein Stipendium des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP) 2016 – 2017 bewerben. Dieses gemeinsame Programm des Deutschen Bundestages und des Kongresses der USA ermöglicht seit über 30 Jahren mit einem Vollstipendium ein Schuljahr in den USA zu verbringen. Ich engagiere mich regelmäßig für... weiterlesen ...
Lünen erhält 7.291.440,63 Euro, Selm 2.028.148,40 Euro und Werne 436.069,72 Euro zur Förderung kommunaler Investitionen
Das Kabinett der nordrhein-westfälischen Landesregierung hat in seiner Sitzung am 18. August einen Gesetzesbeschluss über die Verteilung von finanziellen Mitteln zur Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen gefasst. Es handelt sich dabei um einen Betrag in Höhe von rund 1,126 Milliarden Euro, die der Bund zu diesem Zweck den nordrhein-westfälischen Kommunen zur Verfügung stellt. Der nordrhein-westfälische Anteil an den bundesweiten Hilfen entspricht insgesamt einem Anteil von 32,16 Prozent und liegt damit deutlich höher, als es nach dem üblichen bundesweiten Verteilungsschlüssel der Fall gewesen wäre. Dazu erklärt Rainer Schmeltzer: „Für Lünen, Selm und Werne ist dies ein guter Tag! Lünen wird insgesamt 7.291.440,63 Euro erhalten, Selm 2.028.148,40 Euro und Werne 436.069,72 Euro, die sie investieren können. Dies ist ein Erfolg für die nordrhein-westfälische Landesregierung unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD), die sich beim Bund in der Vergangenheit massiv dafür eingesetzt hatte, dass Nordrhein-Westfalen einen angemessenen Anteil an den vom Bund zugesagten Leistungen erhält. Der Gesetzentwurf der Landesregierung schafft die Rechtsgrundlagen für eine schnelle und unbürokratische Umsetzung des Bundesrechts in Nordrhein-Westfalen, damit die Kommunen umgehend investieren können. Die Investitionsmaßnahmen werden dabei bis zu einem Anteil von 90 Prozent gefördert. Die Fördermittel werden den nordrhein-westfälischen Gemeinden und Kreisen pauschal zur Verfügung gestellt. Diese pauschale Verteilung gewährleistet, dass sie eigene Schwerpunkte setzen können. Sie selbst wissen am besten, in welchen Bereichen die Mittel sinnvoll eingesetzt werden können. Die Verteilung der Mittel innerhalb Nordrhein-Westfalens erfolgt nach dem bewährten und rechtssicheren Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes an alle Gemeinden und Kreise, die in mindestens einem der Jahre von 2011 bis 2015 Schlüsselzuweisungen erhalten haben. Dem Verteilungsschlüssel liegt das Verhältnis der Summe der Schlüsselzuweisungen der jeweiligen einzelnen Kommunen für die Jahre 2011 bis 2015 zur Gesamtsumme der Schlüsselzuweisungen aller Kommunen in diesem Zeitraum zugrunde. Der Gesetzentwurf soll noch im September in den Landtag eingebracht werden, damit er zügig beraten und beschlossen werden kann“. weiterlesen ...
Lünen erhält 7.291.440,63 Euro, Selm 2.028.148,40 Euro und Werne 436.069,72 Euro zur Förderung kommunaler Investitionen
Das Kabinett der nordrhein-westfälischen Landesregierung hat in seiner Sitzung am 18. August einen Gesetzesbeschluss über die Verteilung von finanziellen Mitteln zur Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen gefasst. Es handelt sich dabei um einen Betrag in Höhe von rund 1,126 Milliarden Euro, die der Bund zu diesem Zweck den nordrhein-westfälischen Kommunen zur Verfügung stellt. Der nordrhein-westfälische Anteil an den bundesweiten Hilfen entspricht insgesamt einem Anteil von 32,16 Prozent und liegt damit deutlich höher, als es nach dem üblichen bundesweiten Verteilungsschlüssel der Fall gewesen wäre. Dazu erklärt Rainer Schmeltzer: „Für Lünen, Selm und Werne ist dies ein guter Tag! Lünen wird insgesamt 7.291.440,63 Euro erhalten, Selm 2.028.148,40 Euro und Werne 436.069,72 Euro, die sie investieren können. Dies ist ein Erfolg für die nordrhein-westfälische Landesregierung unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD), die sich beim Bund in der Vergangenheit massiv dafür eingesetzt hatte, dass Nordrhein-Westfalen einen angemessenen Anteil an den vom Bund zugesagten Leistungen erhält. Der Gesetzentwurf der Landesregierung schafft die Rechtsgrundlagen für eine schnelle und unbürokratische Umsetzung des Bundesrechts in Nordrhein-Westfalen, damit die Kommunen umgehend investieren können. Die Investitionsmaßnahmen werden dabei bis zu einem Anteil von 90 Prozent gefördert. Die Fördermittel werden den nordrhein-westfälischen Gemeinden und Kreisen pauschal zur Verfügung gestellt. Diese pauschale Verteilung gewährleistet, dass sie eigene Schwerpunkte setzen können. Sie selbst wissen am besten, in welchen Bereichen die Mittel sinnvoll eingesetzt werden können. Die Verteilung der Mittel innerhalb Nordrhein-Westfalens erfolgt nach dem bewährten und rechtssicheren Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes an alle Gemeinden und Kreise, die in mindestens einem der Jahre von 2011 bis 2015 Schlüsselzuweisungen erhalten haben. Dem Verteilungsschlüssel liegt das Verhältnis der Summe der Schlüsselzuweisungen der jeweiligen einzelnen Kommunen für die Jahre 2011 bis 2015 zur Gesamtsumme der Schlüsselzuweisungen aller Kommunen in diesem Zeitraum zugrunde. Der Gesetzentwurf soll noch im September in den Landtag eingebracht werden, damit er zügig beraten und beschlossen werden kann“. weiterlesen ...
Plakatierung im Bürgermeisterwahlkampf

Flüchtlingsunterkunft Hauptschule Wethmar

SPD Altlünen unzufrieden mit Vorschlägen zu Realschulstandorten

Bürgermeisterkandidat Rolf Möller erkundet mit der SPD-Altlünen die Bildungsarbeit der AWO-Kita „Haus der kleinen Racker“

Jubiläumsfeier zur fünfjährigen Pflege von “Hogarth`s Dream” an der Seseke

SPD-Ortsverein Beckinghausen und Jusos beim Sommerfest der Siedlergemeinschaft “In den Telgen”





